Verdienstorden vom Deutschen Adler

Verordnung des Führers und Reichskanzlers betreffend Stiftung des
»Verdienstordens vom Deutschen Adler«
vom 1. Mai 1937

Zur Ehrung ausländischer Staatsangehöriger durch das Deutsche Reich stifte ich den Verdienstorden vom Deutschen Adler.

Die Einzelheiten der Ausgestaltung, Einteilung und Form der Verleihung des Ordens bestimmt die von mir zu erlassende Satzung.

Berlin, den 1. Mai 1937
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichminister des Auswärtigen
Freiherr von Neurath

Der Reichsminister des Innern
Frick

Satzung des Verdienstordens vom Deutschen Adler
vom 1. Mai 1937

Artikel 1 – Zweck des Ordens

Der Verdienstorden vom Deutschen Adler wird zur Ehrung ausländischer Staatsangehöriger die sich um das Deutsche Reich verdient gemacht haben, auf Vorschlag des Reichsministers des Auswärtigen vom Führer und Reichskanzler verliehen.

Artikel 2 – Einteilung des Ordens

Der Orden ist in fünf Gruppen eingeteilt. Die Ordenszeichen werden bezeichnet als:

1. Das »Großkreuz des Ordens vom Deutschen Adler«,
2. Das »Verdienstkreuz des Ordens vom Deutschen Adler mit dem Stern«,
3. Das »Verdienstkreuz des Ordens vom Deutschen Adler erster Stufe«,
4. Das »Verdienstkreuz des Ordens vom Deutschen Adler zweiter Stufe«,
5. Das »Verdienstkreuz des Ordens vom Deutschen Adler dritter Stufe«.

Der Reichsminister des Auswärtigen trägt bei außenpolitischen Anlassen das Großkreuz des Ordens.

Artikel 3 – Verdienstmedaille

Ferner wird für verdienstliche Leistungen für das Deutsche Reich die »Deutsche Verdienstmedaille« verliehen.

Artikel 4 – Form und Trageweise der Ordenszeichen

Das Ordenszeichen ist ein achtspitziges, weißemailliertes, golden gefasstes Kreuz, in dessen Winkeln je ein goldener deutscher Adler mit gesenkten Flügeln auf einem das Hakenkreuz umschließenden Eichenkranz steht. Das Band des Ordens ist rot mit weiß-schwarz-weißem Saum.

1. Das Großkreuz hat einen Durchmesser von 60 mm und wird am 100 mm breiten, von der rechten Schulter zur linken Hüfte führenden Bande getragen. Hierzu gehört ein silberner, achteckiger aus Strahlenbündeln gebildeter Bruststern von 80 mm Durchmesser, der mit dem Ordenszeichen von 45 mm Durchmesser belegt ist. Der Bruststern wird an der linken Seite getragen.
2. Das Verdienstkreuz mit dem Stern gleicht dem nachstehend (unter 3) beschriebenen Verdienstkreuz erster Stufe; es gehört jedoch hierzu noch ein silberner, sechseckiger aus Strahlenbündeln gebildeter Bruststern von 75 mm Durchmesser, der das Ordenszeichen von 45 mm Durchmesser trägt und ebenfalls an der linken Seite getragen wird.
3. Das Verdienstkreuz erster Stufe hat einen Durchmesser von 50mm und wird am 45 mm breiten Bande um den Hals getragen.
4. Das Verdienstkreuz zweiter Stufe hat ebenfalls einen Durchmesser von 50 mm und wird ohne Band an der linken Brustseite getragen.
5. Das Verdienstkreuz dritter Stufe hat einen Durchmesser von 45 mm und wird am 40 mm breiten Bande an der linken Brustseite getragen.

Artikel 5 – Form und Trageweise der Verdienstmedaille

Die Verdienstmedaille ist silbern, rund und hat 38 mm Durchmesser. Sie trägt auf der Vorderseite die Abbildung des Ordenskreuzes und auf der Rückseite die dreizeilige Inschrift »Deutsche Verdienstmedaille« in Frakturschrift. Sie wird am 37 mm breiten Bande des Ordens an der linken Brustseite getragen.

Artikel 6 – Rückgabeverpflichtung

Die Ordenszeichen sind bei der Verleihung einer höheren Klasse von dem Inhaber einer niedrigeren Stufe des Ordens an die Ordenskanzlei zurückzugeben; beim Ableben des Inhabers verbleiben sie seinen Erben als Andenken.

Artikel 7 – Besitzurkunden

Die Vorschläge (Artikel 1) werden vom Reichsminister des Auswärtigen der Präsidialkanzlei zugeleitet, welche sie dem Führer und Reichskanzler zur Entscheidung vorlegt. Die Verleihung des Großkreuzes und des Verdienstkreuzes mit dem Stern erfolgt jeweils durch besonderen Erlaß, der vom Deutschen Reichskanzler vollzogen und vom Reichsminister des Auswärtigen und dem Chef der Ordenskanzlei mitgezeichnet ist. Die Verleihung der anderen Stufen des Verdienstkreuzes und der Verdienstmedaille erfolgt listenweise durch Erlaß des Deutschen Reichskanzlers unter Mitzeichnung des Reichsministers des Auswärtigen und des Chefs der Ordenskanzlei. Die mit diesen Auszeichnungen Beliehenen erhalten eine Besitzurkunde, welche einen Auszug aus dem Verleihungserlaß und die Unterschrift des Chefs der Ordenskanzlei enthält. Die Besitzurkunden aller Ordensstufen tragen außerdem das große, die Besitzzeugnisse der Deutschen Verdienstmedaille das kleine Reichssiegel.
Die Geschäfte der Ordenskanzlei nimmt die Präsidialkanzlei wahr.

Berlin, den 1.Mai 1937
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Auswärtigen
Freiherr von Neurath

Der Reichsminister des Innern
Frick