Verdienst-Kreuz für Kunst und Wissenschaft

WIR HEINRICH DER VIERZEHNTE VON GOTTES GNADEN
Jüngerer Linie regierender Fürst Reuss, Graf und Herr von Flauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein etc. etc.
haben Uns bewogen gefunden, neben dem durch Statut vom 24. Mai 1869 gestifteten und durch Statut vom heutigen Tage erweiterten Reussischen Ehrenkreuze noch ein besonderes Verdienst-Kreuz für Kunst und Wissenschaft zu stiften, welches speziell für besondere Verdienste und ausgezeichnete Leistungen in Kunst und Wissenschaft an Inländer sowohl wie an Ausländer verliehen werden kann, und bestimmen hierüber Folgendes:

1.
Dieses Ehrenzeichen besteht in einem goldenen und einem silbernen Kreuze, beide von gleicher Form und Grösse:
ein achtspitziges Kreuz mit mattem Grund und glänzenden Rändern an den Feldern, mit glänzend silbernem oder goldenem Mittelstück, welches auf dem Avers Unser Fürstliches Wappen und auf dem Revers Unsern Namenszug H. mit der Krone darüber trägt und von zwei über die Felder gezogenen Lorbeerzweigen umschlungen ist. — Das rechte und linke Feld tragen auf dem Avers die Inschrift: „Literis et Artibus“, das Band, an welchem beide Kreuze auf der linken Brust oder im Knopfloch zu tragen sind, ist gewässert und in der Hauptfarbe roth mit schwarzgelben Randstreifen versehen.

2.
Die Verleihung erfolgt nach Unserer Entschliessung durch besondere in Unserem Namen von Unserem Staatsminister, welcher überhaupt mit der formellen Geschäftsführung betraut ist, auszufertigende Besitzzeugnisse.

3.
Nach dem Tode eines Inhabers ist das verliehene Ehrenzeichen an Unser Ministerium zurückzugeben.

4.
Sollte ein Inhaber des Ehrenzeichens wider Erwarten sich jemals durch Vergehen oder unehrenhafte Handlungen der ihm zu Theil gewordenen Auszeichnung unwürdig machen, so bleibt es Unserer Entschliessung vorbehalten, das Ehrenzeichen zurückzufordern und das Recht zum Tragen desselben zurückzuziehen.

Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigefügtem Fürstlichen Insiegel.
Schloss Osterstein, am 23. Mai 1885.
(L. S.) HEINRICH XIV.
Dr. E. Beulwitz