Sonderstufe für Staatsoberhäupter
Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt
 
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Der Verdienstorden des Landes Sachsen
 

Ausführung für Damen, VS

Ausführung für Damen, RS

Etui in der Ausführung für Damen

Ausführung für Damen, Miniatur

Der Sächsische Verdienstorden wurde geschaffen für in- und ausländische Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um den Freistaat Sachsen verdient gemacht haben. Gestiftet wurde der Verdienstorden am 27.10.1996.

Mit dem Verdienstorden des Freistaates Sachsen werden seit 1997 in- und ausländische Persönlichkeiten ausgezeichnet, die insbesondere im politischen, im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich sowie auf dem Gebiet der Umwelt dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Mit dem heutigen Tag sind insgesamt 76 Persönlichkeiten Träger des Sächsischen Verdienstordens. Die Zahl der Ordensinhaber darf nicht höher als 500 sein.

Nach der Bilanz der Staatskanzlei haben bis zum 11.09.2000 26 Männer und sechs Frauen den sächsischen Verdienstorden bekommen, "nach der morgigen Verleihung werden also von dann insgesamt 37 sächsischen Ordensträgern 31 Männer sein. Damit ist die vor knapp drei Jahren eingeführte höchste Auszeichnung des Freistaates zu 84 Prozent an Männer verliehen worden."

Mit Stand der veröffentlichten Verleihungsliste vom 31.05.2010 haben insgesamt 212 Persönlichkeiten den Orden seit der Stiftung, verliehen bekommen. Darunter befanden sich 30 Frauen. 27 Ordensträger sind inzwischen verstorben (25 Männer / 2 Frauen).

Hersteller des Verdienstordens des Landes Sachsen ist die 1. Dresdener Münze Glaser & Sohn GmbH. Die Etuis werden von der Fa. Sacher, Annaberg-Buchholz, angefertigt.

Fluthelfer-Orden 2002

VS / RS, Etui mit Bandspange

Am 11. Oktober 2002 stifteten der Präsident des Sächsischen Landtages, Erich Iltgen, gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten des Landes Sachsen, Prof. Dr. Georg Milbrandt, den Sächsischen Fluthelfer-Orden 2002.

Obwohl die Auszeichnung eher den Charakter einer Medaille hat, wie z.B. die Hamburgische Dankmedaille für die Hilfeleistung während der Sturmflut 1962, der niedersächsischen Gedenkmedaille aus Anlass der Sturmflutkatastrophe 1962, der Sturmflutmedaille des Landes Schleswig-Holstein 1962 oder die Oderflutmedaille des Landes Brandenburg 1997, wurde sie nach Auskunft des sächsischen Staatskanzleichef Stanislaw Tillich nicht ohne Grund als Orden gestiftet. So soll es nun Uniformträgern bei Bundswehr und Feuerwehr auch erlaubt sein die Auszeichnung bei offiziellen Anlässen zu tragen.

Da die Verleihungen noch nicht abgeschlossen sind steht die Anzahl der  Verleihungen noch nicht fest. Nach Schätzungen der Staatskanzlei werden wohl rund 100.000 Auszeichnungen verliehen. Die Kosten der Herstellung mit Miniatur und Urkunde belaufen sich auf ca. 5,- €.

 

Bekanntmachung

des Präsidenten des Sächsischen Landtages

und

des Ministerpräsidenten

über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2002

Vom 11. Oktober 2002

I. Als Zeichen dankbarer Anerkennung für die außergewöhnliche Hilfeleistung der zahlreichen Einsatzkräfte und freiwilligen Helfer bei der Hochwasserkatastrophe, die im Sommer 2002 den Freistaat Sachsen heimgesucht hat, stiften wir den Sächsischen Fluthelfer-Orden 2002. Er kann an alle Personen verliehen werden, die Hochwasserhilfe im Sommer 2002 im Freistaat Sachsen geleistet haben.

II. Der Fluthelfer-Orden besteht aus einer runden Platte mit einer Öse. Er wird an einem an der Öse befestigten Band in den Farben des Freistaates Sachsen getragen. Die Vorderseite trägt das Wappen des Freistaates Sachsen mit einer Umschrift: "Freistaat Sachsen, Hochwasser 2002, Sie haben geholfen!" Die Rückseite zeigt ein Symbol, das an den Anlass der Ordensstiftung erinnert. An Stelle des Ordens kann auch eine Miniatur aus einem weiß-grünen Band getragen werden.

III. Der Fluthelfer-Orden wird an allen in- und ausländische Personen, die mindestens einen Tag nachhaltige Hilfe geleistet haben, verliehen.

IV. Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Fluthelfer-Ordens ist der Sächsische Staatsminister des Innern. Mit der Weiterleitung der Helferlisten an die Sächsische Staatskanzlei gilt der Vorschlag als unterbreitet.

V. Die einreichenden Stellen prüfen selbst, ob die Voraussetzungen für eine Verleihung gegeben sind. In Zweifelsfällen ist großzügig zu entscheiden. In den Fällen, in denen sich die Helfer in Listen in ihren Wohnorten eintragen sollen, ist bei der Entscheidung das Vorhandensein der Unterschrift wichtig. Doppeleinreichungen sind zu vermeiden. Die Vorschläge bedürfen keiner weitergehenden Begründung als der, dass mindestens ein eintägiger nachhaltiger Einsatz anlässlich der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002 im Freistaat Sachsen geleistet worden ist. Für die Verleihungsvorschläge werden Name, Vorname, Geburtsdatum und die Wohnanschrift benötigt.

VI. Die Verleihung des Fluthelfer-Ordens ist dem Präsidenten des Sächsischen Landtages und dem Ministerpräsidenten gemeinsam vorbehalten.

VII. Mit der Aushändigung des Ordens und der Miniatur erhält die beliehene Person eine vom Präsidenten des Sächsischen Landtages und dem Ministerpräsidenten unterschriebene Urkunde. Sie ist mit dem Dienstsiegel des Sächsischen Landtages sowie des Freistaates Sachsen versehen. Die Aushändigung des Ordens sowie der Verleihungsurkunde erfolgen, soweit sich die Stifter dies nicht selber vorbehalten, durch den Sächsischen Staatsminister des Innern. Dieser kann die Aushändigung delegieren.

VIII. Der Fluthelfer-Orden kann bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat, die nach der Verleihung erfolgt ist, aberkannt werden. Die Aberkennung sprechen der Präsident des Sächsischen Landtages und der Ministerpräsident aus.

IX. Beim Tod des Beliehenen verbleibt der Orden im Besitz der Hinterbliebenen.

X. Der Fluthelfer-Orden darf weder von dem Beliehenen noch von seinen Hinterbliebenen veräußert werden.

Dresden, den 11. Oktober 2002

Der Präsident des Sächsischen Landtages

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Georg Milbradt