Verdienstkreuz für Frauen und Jungfrauen

"Während draußen auf Frankreichs blutgedüngter Erde die deutschen Krieger den Feind zu Boden schlugen und "mit Blut und Eisen" des Reiches Einheit anbahnten, wirkten in der Heimat die deutschen Frauen in hundertfältigem Segen für die Kranken und Verwundeten. Auch ihre stille, opferfreudige Arbeit für das Vaterland wollte der Kaiser lohnen. So rief er an seinem vierundsiebzigsten Geburtstage, gleichwie sein Vater 1814 den Luisen-Orden gestiftet, ein Verdienstkreuz für Frauen und Jungfrauen ins Leben, das, soviel bekannt, an etwa 2200 Empfängerinnen verliehen wurde - nicht nur in allen deutschen Gauen übrigens, sondern auch im Ausland. Das schöne, am weißen Bande zu tragende Ehrenzeichen besteht aus einem schwarz emaillierten Kreuz, von der Form des Eisernen, auf dem ein kleines rotes (das Genfer Kreuz) aufgelegt ist. Die Rückseite zeigt das W des Kaisers und das A der Kaiserin Augusta."

(aus: Das Eiserne Kreuz, Hanns von Zobelitz, um 1915)

"Dieser Orden wurde gestiftet am 22. März 1871, dem 74. Geburtstage des Kaisers Wilhelm, und zwar, wie es in der Stiftungsurkunde heißt, "in folge der vollen Anerkennung der großartigen aufopfernden Tätigkeit, welche die Frauen und Jungfrauen des gesamten Deutschlands zum Wohle der Kämpfenden und deren Angehörigen gewidmet haben, und um hervorragenden Verdiensten auf diesem segensreichen Felde durch ein gemeinsames Zeichen die Dankbarkeit des Vaterlandes zu sichern." Das Vorschlagsrecht zu diesem Orden steht Seiner Majestät der Kaiserin zu, welche in erhabenen Vorbilde stets zum Wohle der Kranken und Verwundeten regen Eifers gewirkt hat und nie zu wirken aufhört. Die Verleihung geschieht durch den Kaiser. Ansprüche auf den Orden erwerben einesteils Verdienste um die Kranken- und Verwundeten-Pflege (im Kriege gegen Frankreich), andernteils ausgezeichnete "anderweitige Tätigkeit für das Wohl der Kämpfenden und deren Angehörigen". Das an silbernen Ringe hängende Kreuz wird auf der linken Brust an einer Schleife vom weißen Bande des Eisernen Kreuzes für Nichtkombattanten getragen. Der Orden ist seit dem Deutsch-Französischen Kriege, für den er auch wohl nur bestimmt war, nicht mehr verliehen worden."

(aus: Handbuch der Ritter- und Verdienstorden aller Kulturstaaten der Welt, Maximilian Gritzner, von 1893)


Bandring (Länge): 14,5 mm

Allerhöchster Erlass vom 22. März 1871, betreffend die Stiftung eines Verdienstkreuzes für Frauen und Jungfrauen.

Indem Ich der großartigen, opferfreudigen Tätigkeit, welche die Frauen und Jungfrauen des gesamten Deutschlands dem Wohle der Kämpfenden und der Angehörigen gewidmet haben und noch widmen, Meine volle Anerkennung zolle, fühle Ich Mich gedrungen, hervorragenden Verdiensten auf diesem segenreichen Felde durch ein gemeinsames Zeichen die Dankbarkeit des Vaterlandes zu sichern. Der Luisen-Orden vermag diesem Zwecke nicht zu dienen. Nach den Statuten darf die Verleihung der vor allem in Betracht kommenden ersten Abteilung desselben nur in der geringen, zur Zeit ohnehin erfüllten Zahl von Einhundert erfolgen, überdies sind beide Abteilungen jenes Ordens auf Angehörige der Preußischen Monarchie beschränkt. Zur Erreichung Meiner Intention ist demnach die Stiftung eines besonderen Ordens unerlässlich. In solcher Erwägung habe Ich die Mir vom Staatsministerium vorgelegte Urkunde über Stiftung des Verdienstkreuzes für Frauen und Jungfrauen vollzogen und veranlasse das Staatsministerium, diesen Erlass zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Berlin, den 22. März 1871.

Wilhelm.        An das Staatsministerium.


Band (breite): 35,5 mm

Urkunde über die Stiftung des Verdienstkreuzes für Frauen und Jungfrauen.
Vom 22. März 1871

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. haben in Anerkennung der unermüdlichen und segensreichen  Opferwilligkeit in dem nunmehr ehrenvoll beendeten Kriege für des Vaterlandes Ehre und Selbstständigkeit Deutschlands Frauen  und Jungfrauen für das Wohl der Kämpfenden und deren Angehörigen gewirkt haben und noch fortwährend wirken, die Stiftung  eines Verdienstkreuzes für Frauen und Jungfrauen, die solchergestalt um das Vaterland verdient gemacht haben, beschlossen  und verordnen zur Ausführung dieses Unser Beschlusses, was folgt:

1. Das Verdienstkreuz wird von Uns, auf den Vorschlag Ihrer Majestät der Königin, Unserer Gemahlin, zu ehrender Anerkennung der Verdienste von Frauen und Jungfrauen verliehen, welche durch Pflege der im beendeten Kriege gegen Frankreich Verwundeten und Erkrankten, oder durch anderweitige Tätigkeit für das Wohl der Kämpfenden und deren Angehörigen sich ausgezeichnet haben.

2. Das Ordenszeichen besteht in einem Kreuz von schwarzer Emaille mit silbernem Rande, welchem ein rotes, weiß gerändertes  Kreuz aufgelegt ist. Dasselbe ist ferner auf der Rückseite in der Mitte mit Unserem und Unserer Königlichen Gemahlin Namenszuge, in der oberen Spitze des Mittelbalkens mit der Königlichen Krone, in seiner unteren Spitze mit der Zahl 1870/71 versehen und wird an einem weißen, schwarzgeränderten Seidenbande mit gleicher Schleife und silbernem Ringe auf der linken Brust getragen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 22. März 1871.

(L.S.)                       Wilhelm.


Etui (Maße): 139 x 99 x 24 mm, mit braunem Leder bezogen, Häkchenverschluss. Es existieren auch Etuis mit Drückerverschluss. Diese Etuis weisen in der Ornamentik eine leicht veränderte Zeichnung auf.

Gewicht (Kreuz ohne Bandring): 11 g
Größe: 33 x 33 mm ohne Öse, diese 4 mm Ø
Zarge (gesamte Randstärke): 3 mm


Größe (Genfer Kreuz): 11 x 11 mm, emailliert und handbemalt


Der Kern des Kreuzes besteht aus schwarz emaillierten Silber und wird von der zweiteiligen, silbernen Zarge, an der die Öse für den Bandring mit angeprägt ist, fest umschlossen. Auf dem Avers befindet sich in der Kreuzmitte ein gefasstes, weiß emailliertes, rot bemaltes Genfer Kreuz. Das Revers trägt oben die königliche Krone, in der Mitte die königlichen Chiffren W und A und unten in zwei Zeilen die Jahreszahlen 1870 / 1871. Krone, Chiffren und Jahreszahlen sind an den Rändern mit Schnitten profiliert.


Auf dem Bandring befindet sich eine Marke. Bei dieser Marke handelt es sich vermutlich um die Punze des Hofjuweliers Zehn.

Das Etui hat im Deckel ein Futter aus naturfarbener Seide. Der Boden ist mit einer Einlage aus violetten Samt ausgekleidet, die in ihrer Mitte eine Ausnehmung für die Bandschleife aufweist.
 

Das Verdienstkreuz für Frauen und Jungfrauen wurde von 1871 bis 1872 2995 Mal verliehen. Die Summe ergibt sich aus der Liste der Verleihungen, die bei Schneider abgedruckt ist, unter Ergänzung von sieben Verleihungen, die zwar bei Hoeftmann veröffentlicht wurden, aber bei Schneider keine Erwähnung fanden. Davon belaufen sich die meisten Verleihungen auf Vorschläge der diesbezüglich  verordneten Kommission; einige Verleihungen wurden direkt auf Initiative der Kaiserin und Königin Augusta vorgenommen. Am 3. Januar 1873 wurde durch Wilhelm I. eine Ordre erlassen, die die Auflösung der Kommission bestimmte. Im Jahre 1875 wurden von Kaiserin und Königin Augusta letztmalig zwei weitere Verleihungen ausgesprochen. Die Verleihungen waren damit endgültig abgeschlossen. 

Die Gesamtverleihungszahl erhöhte sich somit auf 2997 Verdienstkreuze, wovon knapp 100 Verleihungen an Ausländerinnen nichtdeutscher Herkunft gingen. 

Besonders zu erwähnen ist, das es auch zu drei Verleihungen an Männer kam. Ob diese das Kreuz ebenfalls an einer Schleife erhalten haben, ist nicht geklärt. Bei den beliehenen Männern handelt es sich um Vorsteher von Diakonissen-Anstalten.

 Die zur Auszeichnung gehörenden Verleihungsurkunden waren von Wilhelm I. unterzeichnet. Die verwandten Fürstinnen erhielten anlässlich der Verleihung, anstatt der Verleihungsurkunde, ein königliches Handschreiben. Das Verdienstkreuz war nicht rückgabepflichtig und verblieb nach dem Ableben der Beliehenen bei deren Angehörigen.

(aus: Akten des Geheimen preußischen Staatsarchivs)
 

Allerhöchstes Handschreiben bei Verleihung des
Verdienstkreuzes an Fürstinnen.


Durchlauchtigste Fürstin.
Freundlich liebe Muhme.

Nachdem ich Mich gewogen gefunden, zur heutigen Feier
des Friedens- und Dankesfestes ein Verdienstkreuz für Frauen
und Jungfrauen zu stiften, gereicht es mir zum besonderen
Vergnügen, Eurer Königlichen Hoheit, auf den Vorschlag Ihrer
Majestät der Kaiserin und Königin, Meiner vielgeliebten Frau
Gemahlin, das hier beifolgende Kreuz mit dem Ersuchen zu
verleihen, solches als ein Zeichen der Erinnerung an jene grosse
Zeit zu tragen, welcher Deutschland seiner Wiedergeburt verdankt.
Mit der Versicherung wahrer Hochachtung und Freund-
schaft verbleibe ich Euer Königlichen Hoheit
freundwilliger Vetter

Berlin, den 18. Juni 1871.                                                Wilhelm.


Allerhöchstes Patent

WIR WILHELM, VON GOTTES GNADEN König von
Preußen etc: haben auf Vorschlag Ihrer Majestät der Kaiserin und
Königin nach vorgängiger Prüfung durch die verordnete
Kommission _____________________________________
das Verdienstkreuz für Frauen und Jungfrauen
verliehen, und ertheilen derselben über den rechtmäßigen Besitz
dieser Auszeichnung das gegenwärtige Beglaubigungs-Schreiben
mit Unserer eigenen Unterschrift und dem beigedruckten
Königlichen Insiegel.

Berlin, den 18. Juni 1871.                                                 Wilhelm.

(aus: Deutschlands Ritter- und Verdienstorden, Dr. Waldemar Schultze, von 1900)
 

Patent zum Verdienstkreuz für Frau Kaufmann Amalie Glaser, geborene Dambmann, zu Wiesbaden.

(Text wie vor)

Übersendungsschreiben für das Verdienstkreuz

Seine Majestät der König haben auf Vorschlag
Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin nach
vorgängiger Prüfung durch die verordnete Kommission,
Ihnen das Verdienstkreuz für Frauen und Jungfrauen
zu verleihen und uns aufgetragen geruht, Ihnen die In-
signien desselben auszuhändigen.
In Gemäßheit dieses Allerhöchsten Befehls übersenden
wir Ihnen die Dekoration hierbei mit dem ganz erge-
bensten Ersuchen, uns über deren Empfang eine Beschei-
nigung zugehen, auch das anliegende Formular gefäl-
ligst ausfüllen und an uns zurückgelangen zu lassen,
damit danach das Ordens - Patent ausgefertigt werden
kann.

Königliche General - Ordens - Kommission
von Bonin

Übersendungsschreiben für das Patent

In der Anlage übersenden wir Ihnen das Patent
über das von des Kaisers und Königs Majestät Ihnen
verliehene Verdienstkreuz für Frauen und Jungfrau-
en ergebenst.

Königliche General - Ordens - Kommission

Frhr von Steinacker

Interessant erscheint mir der Umstand, dass Frau Glaser das Verdienstkreuz mit dem Übersendungsschreiben
im September 1871 erhalten haben muss, das Patent zur Auszeichnung jedoch erst im Oktober 1872.
Die Patente waren, analog zu denen zum Eisernen Kreuz, alle auf das gleiche Datum ausgestellt.

Besitzzeugnis zur Kriegsdenkmünze 1870 für Nicht - Combattanten, für Frau Glaser

Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs
ist die von Allerhöchstdemselben
gestiftete Kriegs - Denkmünze von Stahl am Nicht - Combattanten - Bande
der Frau Glaser, geborene Dambmann zu Wiesbaden
in Anerkennung der freiwilligen Leistungen bei der Pflege Verwundeter und Kranker während des siegreichen
Feldzuges 1870 - 1871 verliehen, worüber gegenwärtiges Zeugnis ertheilt wird.
Berlin, den 18. Oktober 1872

Königliche General - Ordens - Kommission

Frhr von Steinacker

Kriegsdenkmünze in Stahl an der Damenschleife, VS

Kriegsdenkmünze in Stahl an der Damenschleife, RS

Statut, betreffend die Stiftung einer Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1870 und 1871.
Vom 20. Mai 1871.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ect., haben beschlossen, den unter Unserem Oberbefehl vereint gewesenen Deutschen Armeen, welche durch heldenmüthige Tapferkeit und Ausdauer in einer Reihe glänzender Siege herrliche Ruhmesthaten vollbrachten und die Einigung Deutschlands mit ihrem Blute besiegelten, für die glorreichen Feldzüge der Jahre 1870 und 1871 eine Auszeichnung zu verleihen. Wir haben zu diesem Behufe eine Kriegsdenkmünze gestiftet und bestimmen darüber nunmehr was folgt:

1. Die Kriegsdenkmünze erhalten: a) alle diejenigen Offiziere, Militairärtze, Beamte und Mannschaften der Deutschen Armeen, welche in dem jetzt beendeten Kriege an einem Gefecht oder an einer Belagerung theilgenommen, oder welche zu kriegerischen Zwecken vor dem 2. März d. J. die Grenze Frankreichs überschritten haben; b) alle diejenigen Offiziere, Aerzte, Beamte und Mannschaften, welche vom 11. Dezember v. J. bis 2. März d. J. zur Besatzung Meines Schiffes "Augusta" gehörten.

2. Die Kriegsdenkmünze besteht bei Combattanten und Militairärzten aus Bronze eroberter Geschütze, bei Nicht - Combattanten aus Stahl und zeigt auf der Vorderseite Unseren Namenszug mit der Krone, darunter bei Combattanten die Inschrift: "Dem siegreichen Heere", bei Nicht - Combattanten die Inschrift: "Für pflichttreue im Kriege", bei beiden umgeben von der gleichlautenden Devise: "Gott war mit uns, Ihm sei die Ehre." Die Rückseite zeigt ein Kreuz mit Strahlen zwischen den vier Armen und auf dessen Mittelschilde, um welches sich bei Combattanten ein Lorbeerkranz, bei Nicht - Combattanten ein Eichenkranz schlingt, die Jahreszahlen "1870" und "1871".

3. Die Kriegsdenkmünze wird auf der linken Brust, und zwar von Combattanten und Militairärzten an einem schwarzen, weiß geränderten, von einem rothen Streifen durchzogenen Bande, von Nicht - Combattanten an einem weißen, schwarz geränderten, von einem rothen Streifen durchzogenen Bande getragen.

4. Ausgeschlossen von der Verleihung der Kriegsdenkmünze sind diejenigen Individuen, welche während des Krieges unter der Wirkung der Ehrenstrafen standen, oder seitdem unter dieselben getreten und bis zum heutigen Tage nicht rehabilitiert sind.

5. Die für den Verlust von Orden und Ehrenzeichen ect. gegebenen Bestimmungen gelten auch für die Kreigsdenkmünze.

6. Den mit der Kriegsdenkmünze Beliehenen wird ein Besitzzeugnis nach dem von Uns genehmigten Formulare ausgefertigt, über dessen Vollziehung besondere Bestimmung erfolgen wird.

7. Die General - Ordens - Commission hat die namentlichen Verzeichnisse der Inhaber der Kriegsdenkmünze, welche Wir derselben zufertigen lassen werden, zu asserviren.

8. Nach dem Ableben eines Inhabers der Kriegsdenkmünze verbleibt dieselbe seinen Angehörigen.

9. Die besonderen Bestimmungen über die Ausführung diese Statuts behalten wir uns vor.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 20. Mai 1871       Wilhelm

 

Wie man anhand der Statuten bemerken kann, ist die Verleihung der KDM 1870 an Frau Glaser durch diese nicht gedeckt. Erst mit der folgenden Erweiterung des Statuts wurde diese Verleihung ermöglicht.

 

Ich will in Erweiterung des Statuts vom 20. Mai d. J., als Anerkennung für bewiesene aufopfernde patriotische Thätigkeit den Anspruch auf die Kriegsdenkmünze für Nicht - Combattanten an dem entsprechenden statutenmäßigen Bande  auch nachstehen aufgeführten Personen verleihen:

1. Allen denjenigen Hof- und Civil-Staatsbeamten, so wie den Angestellten der Privat - Eisenbahn - Gesellschaften, welche in Folge des Krieges in Frankreich dienstlich verwendet worden sind und vor dem 2. März d. J. die Grenze Frankreichs überschritten haben.

2. Allen denjenigen Johanniter- und Malteser-Rittern, so wie den im Dienste dieser Orden oder der freiwilligen Krankenpflege gestandenen und von Meinem Kommissar und Militair-Inspecteur der freiwilligen Krankenpflege legimitierten Aerzten, Seelsorgern, Krankenträgern, Krankenwärtern, Frauen und Jungfrauen, welche während des Krieges 1870 und 1871 auf den Gefechtsfeldern oder in Feindesland etablierten Kriegs-Lazarethen bis zum 2. März d. J. thätig gewesen sind.

Die Bestimmungen der Abschnitte 4 bis einschließlich 8 des Statuts vom 20. Mai d. J. finden auch auf diese Personen Anwendung. Auch will Ich gestatten, daß Mir von Meinem Kommissar und Militair-Inspecteur der freiwilligen Krankenpflege Personen, welche zur Betheiligung an der freiwilligen Krankenpflege ordnungsmäßig zugelassen, und ohne zu den gemäß Festsetzung sub 2 berechtigten Personen zu ghören, in Frankreich vor dem 2. März d. J. oder mindestens vier Wochen lang auf Deutschem Gebiete für die Zwecke der freiwilligen Krankenpflege besonders erfolgreich thätig gewesen sind, zur Verleihung mit der Kriegsdenkmünze für Nicht - Combattanten in Vorschlag gebracht werden dürfen.

Sie haben wegen der weiteren Bekanntmachung dieser Meiner Ordre das Erforderliche zu veranlassen.

Berlin, den 22. Mai 1871       Wilhelm

An den Reichskanzler.


Wie viele Kriegsdenkmünzen in Stahl an Frauen und Jungfrauen verliehen worden sind ist nicht zu ermitteln. Aus einem Schreiben der General-Ordens-Kommission vom 9. Juni 1914 an das Königliche Preußische Kriegsministerium, geht lediglich eine Gesamtverleihungszahl von 414562 Kriegsdenkmünzen in Stahl hervor, worauf 16531 auf die Gruppe Funktionäre im Range der Unteroffiziere und Mannschaften, sowie freiwillige Kriegskrankenpfleger u. Pflegerinnen, Feldpostillione, Eisenbahnarbeiter usw. entfallen.