Sonderstufe für Staatsoberhäupter
Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt
 
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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
 

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, kurz Bundesverdienstkreuz, wurde von Bundespräsident Theodor Heuss am 7. September 1951 gestiftet.
Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z.B. auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich verliehen .
Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden, der Orden ist jedoch nicht Rückgabepflichtig. Über die Verleihung der Ordensinsignien wird eine Verleihungsurkunde ausgestellt. Der Bundespräsident bekommt die Sonderstufe des Großkreuzes als Amtsinsignie, ohne Ausstellung einer Verleihungsurkunde, zum Amtsantritt übereicht.

Auszeichnungsschwerpunkte des Bundespräsidenten

Mit den Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf solche Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst.

Schwerpunkte sind vor allem:

  • soziales, karitatives und kirchliches Engagement der "Stillen im Lande", Einsatz zur Verbesserung von Berufschancen und zur Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Jugendliche, unternehmerische Leistungen, die dauerhaft Wachstum und Beschäftigung vor allem in strukturschwachen Regionen fördern,
  • herausragende wissenschaftliche Leistungen, mit denen neue Impulse vermittelt werden oder die zu zukunftsweisenden Innovationen und Erfindungen führen,
  • Förderung des Ansehens Deutschlands im Ausland und der Beziehungen Deutschlands zu seinen europäischen Nachbarn,
  • Engagement zugunsten eines friedlichen Zusammenlebens und der Toleranz zwischen den Kulturen und Religionen

Die Verleihungsbedingungen waren zunächst in nicht veröffentlichten Richtlinien geregelt worden, wobei die Verleihungspraxis mehrfachen Änderungen unterworfen war. Die am 20.12.1966 herausgegebenen Ausführungsbestimmungen haben eine neue Grundlage und zugleich strengere Maßstäbe für die Verleihung des Verdienstordens geschaffen.Nach den Ausführungsbestimmungen werden für eine Verleihung des Ordens in jeder Stufe besondere Verdienste um das allgemeine Wohl gefordert. Danach scheidet die bloße Pflichterfüllung am Dienst- oder Arbeitsplatz als auszeichnungswürdiger Grund aus. Somit ist eine Verwendung des Verdienstordens als "Treudienst-Ehrenzeichen" ausgeschlossen, wie dies z. B. ab 1952 vorübergehend mit der Auszeichnung von Angestellten und Arbeitern der freien Wirtschaft für 50jährige treue Dienste bei einem Dienstherren, Arbeitgeber oder Betrieb der Fall war.Für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an Ausländer gelten besondere nicht veröffentlichte Richtlinien, die an die internationalen Gepflogenheiten anknüpfen. Zur Erstverleihung soll grundsätzlich die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande kommen. Ausnahmsweise können aber auch höhere Stufen als Erstauszeichnung verliehen werden, insbesondere wenn der Auszuzeichnende bereits ein höheres Lebensalter erreicht hat, oder eine Würdigung früherer Verdienste vorher nicht angebracht war, wie es bei Richtern der Fall ist.

Das Großkreuz ist bisher in erster Linie an deutsche und ausländische Regierungsmitglieder, Diplomaten, Politiker und Wissenschaftler verliehen worden, wobei die Sonderstufe nach wie vor den Staatsoberhäuptern vorbehalten bleibt. Auch der Bundespräsident trägt bei besonderen Anlässen die Sonderstufe des Großkreuzes.

Zur Zeit befinden sich zahlenmäßig folgende Auszeichnungen in meiner BVO - Sammlung:

  • 11 Medaillen (dabei ein Rohling und ein Muster mit varianter Rückseiteninschrift)
  • 32 Verdienstkreuze am Bande (dabei vier in der Ausführung für Damen)
  • 13 Verdienstkreuze für Arbeitsjubilare mit der Spange 50
  • 19 Verdienstkreuze 1. Klasse (dabei vier in der Ausführung für Damen, weiterhin ein Rohling und eine Produktionsserie)
  • 22 Große Verdienstkreuze (dabei drei in der Ausführung für Damen)
  • 9 Sterne zum Großen Verdienstkreuz
  • 8 Große Verdienstkreuze am Schulterband (dabei drei in der Ausführung für Damen)
  • 8 Sterne zum Großen Verdienstkreuz am Schulterband
  • 6 Großkreuze (dabei zwei in der Ausführung für Damen)
  • 7 Sterne zum Großkreuz
  • 3 Großkreuze in besonderer Ausführung
  • 3 Sterne zum Großkreuz in besonderer Ausführung
  • 4 Großkreuze in der Sonderstufe für Staatsoberhäupter (dabei ein Großkreuz in der Ausführung für Damen)
  • 5 Sterne zum Großkreuz in der Sonderstufe für Staatsoberhäupter (dabei ein gestickter und ein Metallstern in der Ausführung für Damen)
  • 40 Verleihungsurkunden für Auszeichnungen von der Medaille bis zum Großen Verdienstkreuz mit Stern
  • 14 Umschlagmappen (blau, bzw. altweiß) für Urkunden
  • 3 Statutenblätter von 1955
  • 1 Statutenblatt von 1965 in der Fassung von 1955
  • 3 Trageempfehlungen der Präsidialkanzlei
  • 13 Überkartons für Etuis Verdienstkreuz am Bande bzw. für Arbeitsjubilare, Gr. Vdk, auch mit Schulterband und Großkreuze
  • 3 Broschüren der Ordenskanzlei über den Bundesverdienstorden aus den Jahren 1981, 1999 und 2001
  • zuzüglich 105 Etuis und 85 Miniaturen

Anmerkung: Es werden überwiegend nur solche Exponate des Bundesverdienstordens behandelt, die sich in meiner Sammlung befinden! Daher erheben diese Seiten keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf den Foto-Seiten kann es zu Ladenzeiten kommen. Für eine optimale Darstellung wird eine Auflösung von 1024 x 768 Pixel empfohlen.

Quellen: 1) http://www.bundespraesident.de/  2)  http://www.bundespraesidialamt.de/